裁判所書記官だけでマターリしようよ vol.4

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Von der Luftwaffe sind Fliegerverbände in erster Linie zu
Demonstrationszwecken und für Flugblattabwurf vorzusehen. Die
Ausnutzung der dänischen Bodenorganisation sowie die
Luftverteidigung sind sicherzustellen.
Besetzung Norwegens: ("Weserübung Nord").
Autgabe der Gruppe XXI: Überraschende Besetzung der wichtigsten
Küstenplätze von See her und durch Luftlandeuntemehmen.
Die Kriegsmarine übernimmt Vorbereitung und Durchführung des
Seetransportes der Landungstruppen und der im weiteren Verlauf
nach Oslo nachzuführenden Kräfte.
Sie sichert den Nachschub auf dem Seewege dahin. Der
beschleunigte Ausbau des Küstenschutzes in Norwegen ist
vorzubereiten.
Die Luftwaffe hat nach erfolgter Besetzung die Luftverteidigung
sowie die Ausnutzung der norwegischen Basis für die
Luftkriegführung gegen England sicherzustellen.
Gruppe XXI meldet OKW laufend Stand der Vorbereitungen und
legt eine zeitlich geordnete Übersicht über den Ablauf der
Vorbereitungen vor. Dabei ist die Mindestzeitspanne, die zwischen
Befehlsausgabe zum "Fall Weserübung" und der Durchführung liegen
muß, anzugeben. Beabsichtigter Gefechtsstand ist zu melden.
Decknamen: Wesertag = Tag des Unternehmens
Weserzeit = Uhrzeit des Unternehmens