Das badische Staatsministerium hatte am 2. November 1918 eine Wahlrechtsreform angekündigt, doch auch diese konnte den Fortgang der Dinge und das baldige Ende des Großherzogtums nicht mehr verhindern. Am 8. November kam es zu Bildung von Soldatenräten in Lahr und Offenburg, einen Tag später entstanden Arbeiter- und Soldatenräte auch in Mannheim und Karlsruhe. Das badische Staatsministerium trat zurück. Es formierten sich in Karlsruhe und Mannheim Wohlfahrtsausschüsse bestehend aus der Stadtverwaltung, Stadträten und Parteien. Der Karlsruher Wohlfahrtsausschuss und der Soldatenrat bildeten am 10. November eine provisorische Regierung zusammengesetzt aus Parteivertretern, welche die die Regierungsgewalt alsbald übernahm. Dies wurde am 11. November durch eine Versammlung der badischen Arbeiter- und Soldatenräte, die sich als Landesausschuss konstituierte, bestätigt. Großherzog Friedrich II. verzichtete am 13. November vorläufig auf die Regierungsgeschäfte. Die provisorische Regierung proklamierte schließlich am 14. November die freie Volksrepublik Baden und setzte den Wahltermin für die verfassunggebende Landesversammlung auf den 5. Januar 1919 fest. Neun Tage nach dem vorläufigen Regierungsverzicht dankte Friedrich II. am 22. November endgültig ab und nahm in der Folge den Titel eines Markgrafen von Baden an.