Die Gleichschaltungsgesetze und -maßnahmen hoben bis Januar 1935 auch die Justizhoheit der Länder auf. Das Reichsjustizministerium wurde damit zur obersten Aufsichtsbehörde über alle Gerichte, Strafvollzugsanstalten und deren Personal. Eine einheitliche Justizausbildungsverordnung stärkte dessen Loyalität zum Führerstaat: Sie sah für Referendare eine zweimonatige ideologische Schulung im „Gemeinschaftslager Hans Kerrl “ und die mündliche Prüfung des Fachs „Volks- und Staatskunde im weitesten Sinn“ vor.
Andererseits wurden die meisten seit dem 18. Jahrhundert entstandenen Justizbehörden beibehalten. Von den Richtern, die bis 1933 nur selten NSDAP-Mitglieder waren, wurden nur etwa 600 entlassen. Die Spitzenpositionen des Reichsjustizministers und Reichsgerichtspräsidenten wurden deutschnationalen Vertretern überlassen und nicht neu besetzt. Dagegen betraf das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vor allem „nichtarische“ und politisch missliebige Rechtsanwälte. Alle Anwälte mussten sich in der Reichsrechtsanwaltskammer und der Reichsnotarkammer registrieren lassen, die ihre Zulassung regelte und politische Zuverlässigkeit überwachte. Später mussten alle Richter einen persönlichen Treueeid auf den „Führer und Reichskanzler“ Adolf Hitler ablegen, der seit 30. Juni 1934 auch der „oberste Gerichtsherr des deutschen Volkes“ zu sein beanspruchte. Frauen wurden seit 1935 nicht mehr als Richterinnen, Staats- und Rechtsanwälte zugelassen.