Nicht vor den Deutschen, nur um meinen Schwanenmantel, aus dem ich Eier oder Tomatenflecken kaum herausbekommen würde, um den mache ich mir Sorgen." Ihre Verletzung ob dieser Anfeindungen verbarg sie sorgfältig, war danach allerdings nichtmehr zu einer Reise nach Deutschland, geschweige denn zu Auftritten zu bewegen. 1961 drehte sie ihren letzten großen Film, „Das Urteil von Nürnberg“, in dem es um die Nürnberger Prozesse und eine der Kernfragen der Nachkriegszeit geht: Was habt ihr gewusst? Dabei spricht sie als Schauspielerin Texte, von deren Wahrheit sie nicht überzeugt war.In ihren letzten Rollen widerlegte die Dietrich die Meinung, dass sie als Schauspielerin nur mäßig begabt war, keine Gefühlsausbrüche spielen konnte und erntete großen Beifall für ihre Darstellung, der ihr beinahe den Oscar für ihre Rolle in „Zeugin der Anklage“ einbrachte, in dem sie eine Doppelrolle spielte. 1962 trat Marlene Dietrich in Düsseldorf bei der UNICEF-Gala auf. 1963 folgte in Baden-Baden ein Auftritt beim Deutschen Schlager-Festival.