☆ 広島メトロポリタンジャーニー60 ☆

このエントリーをはてなブックマークに追加
957名無しの歩き方@お腹いっぱい。
Eine zentrale Aufgabe war ab 1919 die Regelung des Arbeitsrechts. Das Ziel war Anfangs die Erarbeitung eines einheitlichen
Arbeitsgesetzbuches. Zu diesem Zweck wurden beim Reichsarbeitsministerium ein Arbeitsrechtsausschuss eingerichtet. Geregelt wurden aber nur Teilbereiche.

Im weiteren Verlauf des Jahres 1919 und der Folgezeit kamen weitere Aufgabenbereiche hinzu. Schließlich umfassten diese fast das gesamte Gebiet der
Sozialpolitik. Dazu zählten die Sozialstatistik, das Wohnungs- und Siedlungswesen, das Versorgungs- und wichtige Bereiche des Fürsorgewesens.
Im Bereich des Fürsorgewesens gab es Überschneidungen mit dem Reichsinnenministerium. Hinzu kamen Kompetenzstreitigkeiten mit den zuständigen Stellen der Kommunen und Länder.

Wegen seiner vielfältigen Aufgaben entstand einer der größten Reichsbehörden. Vor allem wegen der Versorgungsleistung für die ehemaligen Kriegsteilnehmer
und der Hinterbliebenen war der Etat des Ministeriums der größte aller Ressorts.

Geleitet wurde das Ministerium streng zentralistisch. Dies verstärkte noch einmal die Spannungen mit dem föderalen Anspruch der Länder.