Reichskanzler des Deutschen Reiches war Adolf Hitler, Staatsoberhaupt war bis zu seinem Tod am 2. August 1934 Reichspräsident Paul von Hindenburg. Mit dem Gesetz über das Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches vom 1. August 1934 übernahm Hitler einen Tag zuvor staatsstreichartig Hindenburgs Ämter. Er trug seitdem bis Ende 1938 den Titel „Führer und Reichskanzler des Deutschen Reiches“, ab Januar 1939 nur noch „Führer“. Spätestens jetzt war die Weimarer Verfassung faktisch aufgehoben und alle Staatsgewalt in der Person Hitlers vereinigt. Hitlers Amtssitz als Reichskanzler war die Reichskanzlei in Berlin. Diese fungierte als Behörde zur Abwicklung der laufenden Regierungsgeschäfte und zugleich als Parteizentrale der NSDAP. Für die Regierungsgeschäfte zuständig war der Staatssekretär Hans Heinrich Lammers, später Martin Bormann. Für die Parteianliegen und die Koordination von Reichskanzlei und Ministerien war Rudolf Heß zuständig: Hitler hatte ihn im Juni 1933 zum Stellvertreter des Führers ernannt. Er gehörte im Rang eines Ministers dem Reichskabinett und dem Ministerrat für die Reichsverteidigung an. Zudem hatte er ein Mitspracherecht bei wichtigen Verordnungen der Reichsministerien und Ernennung hoher Staatsbeamter. Am 1Januar 1939 verlegte Hitler seinen Amtssitz in die von Albert Speer konzipierte Neue Reichskanzlei an der Voßstraße Berlin.