☆ 広島メトロポリタンジャーニー60 ☆

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954名無しの歩き方@お腹いっぱい。
Aufgrund der in der NS-Ideologie proklamierten „Einheit von Volk und Staat“ erhielten die obersten Regierungsämter
sowohl legislative wie exekutive und judikative Kompetenzen.
Das Bestreben, den „Führerwillen“ in allen staatlichen Aufgabenbereichen und auf allen Staatsebenen wirksam werden
zu lassen, führte einerseits zur Zentralisierung der bisherigen Ressorts und Ämter, andererseits zu ihrer oft
wildwüchsigen Vermehrung.

Aus sich überschneidenden Aufgaben von zentralisierten und neugeschaffenen Staatsbehörden sowie obersten Parteiämtern
ergaben sich eine Fülle von Kompetenzstreitigkeiten und Rivalitäten, die dann oft durch eine Entscheidung Hitlers
autoritativ beendet werden mussten. In der Regel wurden im Ergebnis Verwaltungsbehörden mit Parteiämtern verschmolzen.
Daraus entstand eine Reihe neuer „Oberster Reichsbehörden“.