☆ 広島メトロポリタンジャーニー60 ☆

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950名無しの歩き方@お腹いっぱい。
Eine einheitliche Justizausbildungsverordnung stärkte dessen Loyalität zum Führerstaat: Sie sah für Referendare
eine zweimonatige ideologische Schulung im „Gemeinschaftslager Hanns Kerrl“ und die mündliche Prüfung des Fachs
„Volks- und Staatskunde im weitesten Sinn“ vor. Andererseits wurden die meisten seit dem 18. Jahrhundert entstandenen
Justizbehörden beibehalten. Von den Richtern, die bis 1933 nur selten NSDAP-Mitglieder waren, wurden nur etwa
600 entlassen. Die Spitzenpositionen des Reichsjustizministers und Reichsgerichtspräsidenten wurden
deutschnationalen Vertretern überlassen und nicht neu besetzt. Dagegen betraf das Gesetz zur Wiederherstellung
des Berufsbeamtentums vor allem „nichtarische“ und politisch missliebige Rechtsanwälte. Alle Anwälte
mussten sich in der Reichsrechtsanwaltskammer und der Reichsnotarkammer registrieren lassen, die ihre
Zulassung regelte und politische Zuverlässigkeit überwachte. Später mussten alle Richter einen persönlichen
Treueeid auf den „Führer und Reichskanzler“ Adolf Hitler ablegen, der seit 30. Juni 1934 auch der
„oberste Gerichtsherr des deutschen Volkes“ zu sein beanspruchte. Frauen wurden seit 1935 nicht mehr
als Richterinnen, Staats- und Rechtsanwälte zugelassen. Widerspruch dagegen regte sich innerhalb der männlichen
Justizbeamtenschaft kaum. Deren deutschnational eingestellte Mehrheit vertraute Hitlers seit seinem Ulmer Legalitätseid
häufigen Versprechungen von formal legalem Vorgehen.