☆ 広島メトロポリタンジャーニー60 ☆

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949名無しの歩き方@お腹いっぱい。
Mit dem Verbot der KPD am 28. Februar, der SPD am 22. Juni und der Selbstauflösung der übrigen Parteien bis zum Gesetz gegen die Neubildung von
Parteien vom 14. Juli 1933 wurde die NSDAP zur einzigen und alleinherrschenden Partei des Reiches. Damit war der Parlamentarismus bis 1945 beendet.
Der Reichstag hatte seine legislative und die Exekutive kontrollierende Funktion bereits mit der Zustimmung einer Zweidrittelmehrheit zum
Ermächtigungsgesetz am 23. März 1933 aufgegeben. Er blieb als Institution formal bestehen, um für Hitlers Regierungserklärungen eine Staffage zu
liefern und auch gegenüber dem Ausland einen demokratischen Schein zu bewahren. Er war nun zur Hälfte mit Parteimitgliedern, zur anderen Hälfte mit
Vertretern von SA, SS und der Partei angeschlossenen Verbänden besetzt. Bis 1939 erließ er noch neun Gesetze, während die übrigen an die 5.000
Gesetze und Verordnungen von den Spitzen des NS-Regimes direkt erlassen wurden.
Mit dem „Gesetz über den Neuaufbau des Reichs“ vom 30. Januar 1934 verloren die Länder zunächst ihre staatliche Souveränität, so dass in den bis
1935 anhaltenden Gleichschaltungsverordnungen die Justiz- und Verwaltungshoheit der Länder vollständig ausgehebelt wurde, bis diese den zuständigen
Reichsministerien direkt unterstellt war. Der Reichsrat, der als Ländervertretung in der Weimarer Verfassung ein Einspruchsrecht gegen alle
Gesetzesvorlagen der Reichsregierung hatte, wurde am 14. Februar 1934 aufgelöst.