Angesichts der Auseinandersetzung mit der Sowjetunion, die aus Sicht der Westmächte eine Stärkung der marktwirtschaftlichen Ausrichtung, wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und Selbstständigkeit der Bundesrepublik Deutschland geboten sein ließ, nahm der Druck auf die ehemaligen Großbanken und ihr altes Personal spätestens ab 1948 ab. Nach und nach rückte daher das alte Führungspersonal der Großbanken wieder in wesentliche Positionen der deutschen Finanzwelt, darunter Karl Blessing, Otto Schniewind und trotz anfänglichem amerikanischen Widerstand auch Hermann Josef Abs.[14] Diese argumentierten zunehmend, dass eine Wiederzusammenführung der Banken für eine Stärkung der deutschen Wirtschaftskraft unabdingbar sei. Da die Vorbehalte der Alliierten nicht vollständig ausgeräumt werden konnten, argumentierten die Vertreter der Banken aus taktischen Gründen lediglich für eine teilweise Zusammenführung der Nachfolgeinstitute der ehemaligen Großbanken. Im Zuge des Koreakriegs und der Einführung der D-Mark waren diese Bemühungen erfolgreich. Das allgemein Großbankengesetz genannte Gesetz über den Niederlassungsbereich von Kreditinstituten vom 29. März 1952 bildete die Grundlage, dass die deutschen Großbanken in jeweils drei Nachfolgeinstitute ausgegründet wurden. Aus den zehn Regionalbanken der Deutschen Bank wurden dabei die drei Nachfolgebanken: